Für die Feststellung von Ausgleichsleistungen und Erlösansprüchen führen wir verkehrsstatistisch und verkehrswirtschaftliche Berechnungen aus und erstellen die notwendigen Testate. Diese betreffen die
- Schülerbeförderung und
- unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten mit Bussen und Bahnen.
In den Arbeiten wenden wir konsequent die einschlägigen Richtlinien der Bundesländer an.
Mit den Erhebungen zur Feststellung von Erlösansprüchen stellen wir die Beförderungsfälle getrennt nach Unternehmensreiseweiten fest (kleiner, gleich und größer 50km) und führen den Nachweis für die Festlegung der relevanten Mehrwertsteuersätze.
Für den Einsatz automatischer Fahrgastzählsysteme prüfen wir die Qualität der Messungen mit Vergleichszählungen und erstellen dazu die erforderlichen statistischen Testate.