Bei der Einnahmenaufteilung in den Verkehrsverbünden ist das aufzuteilende Volumen der Fahrausweise und Verkaufserlöse aus den Verkaufsstatistiken bekannt. Anders ist es bei der Feststellung der Erlösansprüche im SPNV, bei dem die Verkehrsangebote oft mit den Fahrausweisen mehrerer Tarife wie
- Verbundtarifen,
- Ländertarifen und dem
- Bahntarif
genutzt werden können. In den jeweiligen Tarifgebieten wird nur ein Ausschnitt von den SPNV-Angeboten bedient. Das insgesamt in Umlauf befindliche Fahrausweisvolumen ist daher nicht bekannt. Daher kommen für die Feststellung der Erlösansprüche auf SPNV-Netzen oder -Linien gesonderte empirische Verfahren zur Anwendung.
Der Erlösanspruch der Verkehrsunternehmen wird anhand empirischer Daten unter Berücksichtigung der Nutzungshäufigkeit von Zeit- fahrausweisen, den Tarifentfernungen der DB AG, den Preislisten sowie den vielfältigen Mitnahme- und Ermäßigungsregelungen im BB DB berechnet.